Der Gemeinderat beschließt die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt wird, und überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde. In Ausübung seiner gesetzlichen Kontrollfunktion wacht der Gemeinderat darüber, dass die Zielsetzungen hinsichtlich Unparteilichkeit, Transparenz, Bürgernähe, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der Verwaltung gewährleistet werden und trifft hierzu die erforderlichen Maßnahmen.