Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Regelung der Gleichstellung von nicht gefährlichen Sonderabfällen mit Hausmüll sowie Festlegung der entsprechenden Entsorgungsrichtlinien.

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Veröffentlichungsdatum

21.12.2023

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Natz-Schabs regelt, welche nicht gefährlichen Sonderabfälle aus Betrieben und dem Handwerk wie gewöhnlicher Hausmüll behandelt und entsorgt werden können. Es wird genau festgelegt, welche Abfallarten unter diese Regelung fallen und welche Mengenbegrenzungen dabei für die verschiedenen Gewerbekategorien gelten. Ziel der Bestimmungen ist es, die Abfallentsorgung für Unternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig eine korrekte Trennung und Abrechnung sicherzustellen.

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21.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2026, 18:36 Uhr

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