Gemeindeverordnung über die Regelung und die Verwaltung der Repräsentationsspesen

Regelung der Kriterien und Abläufe für die Übernahme von Repräsentationsspesen durch die Gemeindeverwaltung.

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2022

Beschreibung

Diese Verordnung der Gemeinde Natz-Schabs legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen Ausgaben für Repräsentationszwecke durch die Gemeindeverwalter getätigt werden dürfen. Solche Spesen müssen immer im direkten Interesse der Gemeinde liegen, der Imagepflege dienen oder den Kontakt zu anderen Institutionen und der Bevölkerung fördern. Zudem regelt das Dokument die genaue Dokumentation und Abrechnung dieser Kosten, um eine transparente und sparsame Verwaltung der öffentlichen Gelder zu garantieren.

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Veröffentlichungsdatum

10.01.2022

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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2026, 17:23 Uhr

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