Gemeindeausschussbeschluss: “Anwendung der App “IO”” – Direktvergabe gemäß Art. 1, Abs. 2 des Gesetzesdekrets Nr. 76/2020 an das Unternehmen Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft

Offizieller Beschluss der Gemeinde Natz-Schabs zur Direktvergabe der App-IO-Einführung an den Südtiroler Gemeindenverband im Rahmen der PNRR-Digitalisierung.

Veröffentlichungsdatum

07.03.2025

Beschreibung

In diesem Dokument beschließt der Gemeindeausschuss von Natz-Schabs, den Südtiroler Gemeindenverband direkt mit der technischen Umsetzung der „App IO“ zu beauftragen. Ziel ist es, den Bürgern den Zugriff auf digitale Dienste der Gemeinde über diese zentrale App zu ermöglichen, wobei die Kosten vollständig durch PNRR-Fördergelder der EU gedeckt werden. Der Beschluss legt fest, dass die Vergabe aufgrund der besonderen fachlichen Eignung des Verbandes erfolgt und alle notwendigen technischen sowie rechtlichen Schritte sofort eingeleitet werden.

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Veröffentlichungsdatum

07.03.2025

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Zuletzt aktualisiert: 08.02.2026, 12:44 Uhr

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