Gemeinderatsbeschluss: Genehmigung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) mit Gültigkeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 - 1. Abänderung

Amtlicher Beschluss der Gemeinde Natz-Schabs zur Genehmigung der ersten Abänderung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer ab 2023.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

Beschreibung

Dieser Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Natz-Schabs bestätigt die offizielle Abänderung der Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023. Das Dokument legt die rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Bestimmungen für die Besteuerung von Immobilien im Gemeindegebiet fest, um sie an aktuelle gesetzliche Vorgaben anzupassen. Durch diese Genehmigung wird sichergestellt, dass die Verwaltung der Immobiliensteuer auf einer aktualisierten und rechtssicheren Basis erfolgt.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2023

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Zuletzt aktualisiert: 10.02.2026, 16:08 Uhr

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